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Der Bayrische Bildungs- und Erziehungsplan für Kinder

Gesetzliche Grundlagen


Der Bayerische Bildungs- und Erziehungsplan für Tageseinrichtungen gilt für Kinder bis zur Einschulung, zu denen nach Art. 1,2 des Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetzes (BayKiBiG) Kinderkrippen, Kindergärten, Kinderhäuser und integrative Kindertageseinrichtungen zählen.

 

Seit 2005 ist dieses Gesetz und deren Ausführungsverordnung mit den Bildungsund Erziehungszielen in Kraft getreten und somit die offizielle Fassung des Bildungs- und Erziehungsplanes (BEP). Dieser Bildungsauftrag im BEP für Kinder von 0 bis 6 Jahren versteht sich als ein Orientierungsrahmen, dessen Rahmenvorgaben verbindlich zu beachten sind, um die staatliche Förderung zu erhalten.

 

Trotz dieser gesetzlichen Vorgaben hat jede Einrichtung pädagogische Gestaltungsspielräume, um individuell auf die Bedürfnisse der Kinder einzugehen. Die Bildungs- und Erziehungsarbeit mit Kindern unter sechs Jahren umfasst Angebote, Maßnahmen und die Gestaltung von Rahmenbedingungen, die eine ganzheitliche Entwicklung des Kindes gewährleisten. Dem Kind wird ermöglicht, alle Basiskompetenzen zu erwerben, die es braucht, um auf die Schule gut vorbereitet zu sein. Bildungs- und Lernprozesse im frühen Alter werden unterstützt und gefördert.