Unsere Elternbeiträge
Beiträge für 2024/25
Bereich Kindergarten (Aufnahmemöglichkeit ab Vollendung des 3. Lebensjahres = mindestens 3,0 Jahre) |
Bereich Kinderkrippe (Für alle Kinder die bei Beginn des Betreuungsjahres, bzw. im Aufnahmemonat, nicht mindestens 3,0 Jahre alt sind) | ||
Zeitkategorie | Kiga-Beitrag
| Krippenbeitrag | |
2-3 h | 159,00 € | bei uns in den ersten 6 Monaten als 3 Tagebuchung möglich | |
3-4 h |
130,12 € |
260,28 €
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4-5h Kernzeitbuchung |
162,65 €
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325,35 € | |
5-6 h |
195,18 € |
390,42 € | |
6-7 h |
227,71 € |
455,49 €
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7-8 h |
260,24 € |
520,56
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Essenpreis je Essen/Tag und Kind | 6,20 €
| 5,90 €
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Getränkepauschale je Monat und Kind | entfällt | entfällt | |
Geschwisterkindermäßigung für das 2.Kind | 50% des Elternbeitrages, höchstens jedoch 50 € | 50% des Elternbeitrages, höchstens jedoch 50 € | |
Geschwisterkindermäßigung für das 3. Kind | Ab drei Kindern ist das jüngste Kind beitragsfrei | Ab drei Kindern ist das jüngste Kind beitragsfrei | |
Staatliche Zuschüsse | Der staatliche Elternbeitragszuschuss in Höhe von max. 100 € monatlich, wird ab dem 01. September des Kalenderjahres indem das Kind das dritte Lebensjahr vollendet hat, direkt von den Elternbeiträgen in Abzug gebracht. Wird das Kind ab Januar oder später 3 Jahre, zählt dieser Zuschuss erst ab September des neuen Kita-Jahres. | Für Kinder unter 3 Jahren, müssen die Eltern den Krippenzuschuss in Höhe von bis zu max. 100 € monatlich, beim Zentrum Bayern für Familie und Soziales selbst beantragen. Der Antrag samt Erläuterung steht auf der Homepage des ZBFS unter: www.zbfs.bayern.de/familie/krippengeld
Neu: Vollendet ein Krippenkind das dritte Lebensjahr ab dem 1.Oktober bis 31.12., bekommt es ebenfalls monatlich den staatliche Elternbeitragszuschuss in Höhe von max. 100 € und wird direkt vom Elternbeitrag in Abzug gebracht.
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- Die Elternbeiträge sind 12 x jährlich zu entrichten. Die Elternbeiträge werden jährlich angepasst.
- Kinder die im Aufnahmemonat, bzw. bei Betreuungsbeginn, das 3. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, zählen grundsätzlich zum Krippenbereich. Verleiben Kinder nach Vollendung des 3. Lebensjahres in einer Krippengruppe, gilt der Krippenbeitrag bis zum Ablauf des Betreuungsjahres, bzw. bis zum Ablauf des Betreuungsmonats, an dem das Kind von der Krippe in die Kindergartengruppe wechselt
- Kernzeitbuchung ist die Mindestbuchungszeit nach BayKiBiG, inkl. jeweils 15 Min. Bring- und Abholzeit