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Unsere Elternbeiträge


Beiträge für 2024/25

 Bereich Kindergarten (Aufnahmemöglichkeit ab Vollendung des 3. Lebensjahres = mindestens 3,0 Jahre)

 

Bereich Kinderkrippe

(Für alle Kinder die bei Beginn des Betreuungsjahres, bzw. im Aufnahmemonat, nicht mindestens 3,0 Jahre alt sind)

 
Zeitkategorie

Kiga-Beitrag

 

Krippenbeitrag   
2-3 h 159,00 €bei uns in den ersten 6 Monaten als 3 Tagebuchung möglich
3-4 h

 

130,12 €

 

  260,28 €  

 

 
4-5h Kernzeitbuchung

 

162,65 €

 

 

325,35 €

 
5-6 h

 

195,18 €

 

 

390,42 €

 
6-7 h

 

227,71 €

 

455,49 €

 

 
7-8 h

 

260,24 €

 

520,56

 

 
Essenpreis je Essen/Tag und Kind

6,20 €

 

5,90 €

 

 
Getränkepauschale je Monat und Kindentfälltentfällt 

Geschwisterkindermäßigung 

für das 2.Kind

50% des Elternbeitrages, höchstens jedoch 50 €50% des Elternbeitrages, höchstens jedoch 50 € 

Geschwisterkindermäßigung

für das 3. Kind

Ab drei Kindern ist das jüngste Kind beitragsfreiAb drei Kindern ist das jüngste Kind beitragsfrei 
Staatliche Zuschüsse

Der staatliche Elternbeitragszuschuss in Höhe von max. 100 € monatlich, wird ab dem 01. September des Kalenderjahres indem das Kind das dritte Lebensjahr vollendet hat, direkt von den Elternbeiträgen in Abzug gebracht.

Wird das Kind ab Januar oder später 3 Jahre, zählt dieser Zuschuss erst ab September des neuen Kita-Jahres.

Für Kinder unter 3 Jahren, müssen die Eltern den Krippenzuschuss in Höhe von bis zu max. 100 € monatlich, beim  Zentrum Bayern für Familie und Soziales selbst beantragen. Der Antrag samt Erläuterung steht auf der Homepage des ZBFS unter:

www.zbfs.bayern.de/familie/krippengeld

 

Neu:

Vollendet ein Krippenkind das dritte Lebensjahr ab dem 1.Oktober bis 31.12., bekommt es ebenfalls monatlich den staatliche Elternbeitragszuschuss in Höhe von max. 100 € und wird direkt vom Elternbeitrag in Abzug gebracht.

 

 

 

 

 

- Die Elternbeiträge sind 12 x jährlich zu entrichten. Die Elternbeiträge werden jährlich angepasst.

 

- Kinder die im Aufnahmemonat, bzw. bei Betreuungsbeginn, das 3. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, zählen grundsätzlich zum Krippenbereich. Verleiben Kinder nach Vollendung des 3. Lebensjahres in einer Krippengruppe, gilt der Krippenbeitrag bis zum Ablauf des Betreuungsjahres, bzw. bis zum Ablauf des Betreuungsmonats, an dem das Kind von der Krippe in die Kindergartengruppe wechselt

 

- Kernzeitbuchung ist die Mindestbuchungszeit nach BayKiBiG, inkl. jeweils 15 Min. Bring- und Abholzeit